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Vom Damenfußball im Ruhrgebiet bis zum Verbot des DFB
Der 8. Mai 1949 war ein ganz besonderer Tag. Es wurde nämlich die Bundesrepublik Deutschland gegründet, was auch Einfluss auf den Westens Deutschlands hatte. Besser gesagt kam ab diesem Zeitpunkt das Leben in gesellschaftlicher Form zurück. 1949 hatte aber noch eine Besonderheit, denn sowohl die Politik als auch der Frauenfußball haben sich ab diesem Jahrgang für getrennte Vorgehensweisen entschieden.

Generell ist für die Anfangsjahre ein gravierender Unterschied in der gesellschaftlichen Anerkennung des deutschen Damen- und Frauenfußballs in Ost und West fest-zustellen. Die Anfänge der DDR-Fußballerinnen wurden von vielen Zeitgenossen mit einem Schmunzeln betrachtet, gesellschaftliche Ressentiments wie sie in der Bundesrepublik aufkamen, blieben aber aus. Der DFV der DDR wirkte zwar zunächst daraufhin, dass die Frauen sich nur dem Schiedsrichteramt widmeten, strebte aber kein grundsätzliches Verbot des weiblichen Fußballsports an, wie der Deutsche Fußball-Bund es 1955 durchsetzte. Mit Dr. Peco Bauwens und Dr. Georg Xandry aus München an der Spitze wurde am 30. Juli 1955 in West-Berlin anlässlich des 55-jährigen Bestehens des DFB, das Damenfußballverbot mit folgendem Wortlaut abgesegnet: Der Bundestag möge beschließen,

a) unseren Vereinen nicht zu gestatten, Damenfußball-Abteilungen zu gründen oder Damenfußball-Abteilungen bei sich aufzunehmen,
b) unseren Vereinen zu verbieten, so weit sie im Besitz eigener Plätze sind, diese für Damenfußballspiele zur Verfügung zu stellen,
c) unseren Schieds- und Linienrichtern zu untersagen, Damenfußballspiele zu leiten.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Damit war es von Verbandsseite aus ab August 1955 nicht mehr erlaubt, als DFB-Mitgliedsverein eine Abteilung Damenfußball zu gründen oder Vereine bei sich aufzunehmen. Noch am gleichen Tag wurde in Essen ein Spiel zwischen der GRUGA Essen und einem Team aus Mönchengladbach/ Hamborn abgebrochen. Bilder aus jener Zeit zeigen, dass die etwa 500 Zuschauer nach dem Abbruch zu den Kassenhäusern stürmten und ihr Eintrittsgeld zurückforderten. Der niederrheinische Fußballverband hatte direkt am 30. Juli 1955 die Anweisung zur sofortigen Spielbeendigung herausgegeben und damit die Vorgabe des DFB umgehend umgesetzt.

Aus Sicht der DFB-Führungsriege war das Verbandsverbot angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik wohl die einzig richtige Entscheidung. Der Damenfußball, der zu diesem frühen Zeitpunkt bereits als Ausdruck der Gleichberechtigung verstanden werden konnte, ging den Verbandsfunktionären zu weit. Ihr Führungsanspruch war nach wie vor auf ein patriarchalisches Leitbild im Sport ausgerichtet, auch wenn dieses Gebot der Gleichberechtigung im Grundgesetz widersprach. In der DDR verloren alle Gesetze, die gegen die Gleichberechtigung vorgingen, mit Inkrafttreten der Verfassung von 1949 ihre Gültigkeit. In der Bundesrepublik mussten die DFB-Funktionäre – geprägt durch eine konservative Erziehung – zwangsläufig an diesem Punkt gegen die neue Generation der Fußball spielenden Frauen vorgehen. Das folglich konsequent eingeführte Verbandsverbot sollte den Fußballerinnen die Grundlage ihrer Bewegung entziehen: Man muss sich natürlich auch mal überlegen, warum kam es zu dem Verbot. Es kam ja nicht so, weil im DFB die Leute alle gehässig waren. Es war der Zeitgeist. Es war eben bis 1955 so, dass das Ehe- und Familienrecht eben auch sagte: „Es steht zwar“ im Grundgesetz, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, aber wenn es zu Streitereien innerhalb der Familien kommt, dann entscheidet der Mann. Ob es Erziehungsfragen sind, ob es Lebenshaltungskosten, ob es Geld ausgeben generell ist. Ob es auch Berufstätigkeit von Frauen ist.“ Es war bis 1975 noch so, dass es eine sogenannte Hausfrauenehe gab, in der der Mann entscheiden konnte, ob die Frau berufstätig war und ob der Mann zum Beispiel einen Ehevertrag, einen Arbeitsvertrag kündigen konnte. Das muss man sich mal vergegenwärtigen.

Für Hannelore Ratzeburg, die sich in den vergangenen 34 Jahren auf Verbandsebene für die Weiterentwicklung des Frauen- und Mädchenfußballs eingesetzt hat, ist die Entwicklung der Fußballerinnen der Bundesrepublik in den 1950er und 1960er Jahre nicht losgelöst von der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung zu betrachten. Bereits vor dem Verbandsverbot des DFB hatte der Damenfußball sich in einer Zeit zu entfalten begonnen, in der die Mehrheit der Männer die Erfahrungen des Krieges verarbeiteten musste und als gefühlte Verlierer zurückkehrte. Dass vor diesem Hintergrund der Gewinn der Weltmeisterschaft von Bern 1954 dem Fußballland Deutsch-land neuen Auftrieb gab, war noch lange nach dem Sieg zu spüren: Was man darüber lesen kann, so nach dem Motto: „Wir sind wieder wem Über Fußball, nicht über den wirtschaftlichen Aufbau, nicht über den Aufbau von Städten, nicht über das Sicherungssozialsystem, sondern Fußball. Fußball war etwas, wo die wenigen Männer, die überhaupt teilnehmen konnten an dieser Mannschaft, dokumentieren: „Wir sind

Damenfußball
Dr. Luberichs stellte folgenden Antrag:
Der Bundestag möge beschließen,
a) unseren Vereinen nicht zu gestatten, Damenfußball- Abteilungen zu gründen oder Damenfußball-Abteilungen bei sich auf zunehmen
b) unseren Vereinen zu verbieten, so weit sie im Besitz eigener Plätze sind, diese für Damenfußbeilspiele zur Verfügung zu stellen,
c) unseren Schiede- und Linienrichtern zu untersagen, Damenfußballepiele zu leiten.

Der Bundestag beschloß einstimmig die Annahme dieses Antrages
Losentscheid bei unentschiedenem Ausgang von Entseheidungspielen.
Nottesheim. FV Niederrhein, stellte die Anfrage, wie die Verbände sich in den Fällen verhalten sollen, in denen ein Wiederholungsspiel zum zweiten Male unentschieden endet und beantragte, für diese Fälle den Losentscheid zuzulassen, obwohl er in $ 24- der Spielordnung nicht ausdrücklich erwähnt ist. Der Bundestag beschloss, diese Frage nicht sofort zu entscheiden, sondern sie dem Beirat zur Bearbeitung uni evtl. Beschlussfassung mit der späteren Genehmigung durch den Bundestag zu überweisen

Dr. Bauwensschloss den Bundestag gegen IB.JO Uhr mit dem Dank an die Delegierten und mit seiner besonderen Anerkennung für den VBB und seine verantwortlichen Männer, die Ausrichter des Bundestages 1955 gewesen sind nicht ganz kaputt. Uns gibt es noch, über Fußball definierte Und das passte in die Zeit, wo alle gerade versucht haben, ein Stück Normalität zurück ins Leben zu bekommen. Und das Leben vor dem Krieg war eben auch: Die Männer gehen aushäusig arbeiten. Die Frauen bleiben zu Hause und widmen sich den sogenannten schönen Dingen.

Möglicherweise war auch dieser Titelgewinn einer der Gründe dafür, dass der DFB das erste Aufkommen des Damenfußballs mit seinem Verbot unterdrücken wollte. Es passte nicht in das neue Fußball-Wir-Gefühl der Funktionäre, dass nun auch Frauen innerhalb des DFB Aufmerksamkeit auf dem grünen Rasen bekommen sollten. Dagegen war in der DDR bereits zu diesem frühen Zeitpunkt klar, dass sich beide politische Systeme diametral voneinander entwickelten, auch wenn bis zum Mauerbau 1961 fuß-balltechnisch noch der Traum der Einheit geträumt wurde.

Auf westdeutscher Seite argumentierte man v. a. mit der Natur des weiblichen Geschlechts, die für das Fußballspiel nicht geeignet sei. In diesem Zusammenhang wurde gern auf den Psychologen Fred. J. J. Buytendijk verwiesen. Dieser legt in seiner psychologischen Abhandlung zum Damenfußball aus dem Jahr 1953 zunächst fest, dass das Fußballspiel eine rein männliche Angelegenheit sei, die auch in keiner Weise den Neigungen von Mädchen entspreche und somit ihrem weiblichen Wesen fremd sei. Einer der am häufigsten zitierten Sätze seines Textes lautet: Das Treten ist wohl spezifisch männlich, ob darum Getreten werden weiblich ist, lasse ich dahingestellt. Jedenfalls ist das Nichttreten weiblich.

Buytendijks begründete seine Haltung mit dem natürlichen Verhalten von Mädchen und Frauen, wie es sich im Kindesalter bereits abzeichne: Die Beobachtung des Kinderspiels lehrt uns, dass Mädchen zum Handballspiel, Jungen aber mehr zum Fußballspiel neigen, und dies umso mehr, je älter sie sind.

Buytendijks hatte mit dieser Einschätzung nur in einer Hinsicht Recht, nämlich dass die Frauen und Mädchen – bereits zur Weimarer Zeit – den Zugang zum Fußball über das Handballspiel gefunden hatten. Eine Entwicklung, die für beide Seiten nachgewiesen werden konnte, denn Frauen, die Handball oder Leichtathletik ausübten, waren es gewohnt, zum Warmmachen hin und wieder Fußball zu spielen.

Es verwundert nicht, dass die DDR-Sportführung das Aufkommen des Frauenfußballs ab 1960 nicht mit biologischen Argumentationen zu verhindern versuchte. Zumindest sind keine ähnlichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen für diesen Bereich bekannt, wie es in der Bundesrepublik der Fall war. Die westdeutsche Sportwissenschaft widmete sich indessen weiter diesem biologischen Aspekt des Frauensports. Der westdeutsche Damenfußball aber war auch in der Zeit zwischen 1955 und 1970, als er ohne DFB-Strukturen zurechtkommen musste, nicht wirklich aufzuhalten.

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