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Allgemeine institutionelle Rahmenbedingungen für die Frauen – Frauenfußball in der DDR
Die sportlichen und institutionellen Grundlagen für den Frauenfußball in der DDR wurden von Anfang an eng mit einem Trägerbetrieb verknüpft. In der Mehrheit der Fälle gründete sich innerhalb der Sektion Fußball eines Betriebes eine Frauenmannschaft. Auf dieser Basis entwickelte sich ein regelmäßiger Trainings- und Spielbetrieb, auf den Anfang der 1970er Jahre zwangsläufig auch der Deutsche Fußball-Verband der DDR aufmerksam wurde. In der Folge wurde diese neue Form des Betriebssports in der Verantwortung des DTSB dem Freizeit- und Erholungssport zugeordnet, jenem Bereich, der gerade in dieser Phase in der Gesellschaft weiter gestärkt werden sollte. Parteitag wurde beispielsweise 1971 hervorgehoben, dass mit dem gemeinsamen Sportprogramm von FDGB und DTSB ein guter Weg zur Förderung und Organisierung des Volkssports in den Betrieben, Wohngebieten und Erholungszentren beschritten worden sei. Ferner hieß es, dass eine Weiterentwicklung des FES der Mitarbeiter in den Betrieben nur durch eine enge Zusammenarbeit von zuständigen Organisationen und staatlichen Organen unter besonderer Verantwortung des DTSB, des FDGB, der Leitungen der Kombinate, Betriebe und Genossenschaften sowie der Räte der Städte und Gemeinden verwirklicht werden könne. Dem Frauenfußball ermöglichte dies eine institutionelle Betreuung durch die eigenen Trägerbetriebe, die sie oftmals in den Jahressportplan aufnahmen.

Auf der sportpolitischen Verbandsebene gelang diese Umsetzung in den Anfangsjahren gleichwohl nicht, weil der Frauenfußball – anders als die nichtolympische Sportart Tischtennis – erst mit der Entschließung des VI. Verbandstages des Deutschen Fußball-Verbandes der DDR vom 12.4.1978 Eintritt in den DFV der DDR erhielt. Vorher war er lediglich als Volkssport in einem Betrieb in die Spielordnung des Fußball-Verbandes aufgenommen worden, obwohl bereits 1972 insgesamt 266 Damenteams in der DDR aktiv gewesen waren. Schon im Jahre 1974 hätte man die Chance gehabt, die Entwicklung des in der Verbandssprache als Volkssport bezeichneten Frauenfußballs zu beschleunigen. Im Archiv des heutigen Nordostdeutschen Fußballverbandes, dem damaligen DFV der DDR, befindet sich eine zweiseitige Empfehlung zur Entwicklung und Förderung des Frauenfußballs in der DDR, die allerdings nicht zum Beschluss erhoben wurde. Dennoch ist die Empfehlung etwa hinsichtlich der (sportpolitischen) Betreuung der fußballspielenden Frauen in den einzelnen Bezirken aufschlussreich. Die Volkssportkommission machte sich in dem Papier nämlich die Position zu eigen, das Interesse der Mädchen und Frauen am Fußball sei durch das Gemeinsame Sportprogramm von DTSB, FDJ und FDGB geweckt worden.

Dass sich Frauenfußballerinnen einer BSG anschlossen, geschah zwar parallel zum Gemeinsamen Sportprogramm von DTSB, FDJ und FDGB, aber die Damenelf-Gründungen in Dresden und Potsdam beispielsweise waren eher zufällig erfolgt. Der im Dokument von 1974 konstruierte Zusammenhang lässt sich deshalb nicht belegen. Die Empfehlung bestätigte indes, dass in den Sektionen des DFV bis zu diesem Zeitpunkt rund 300 Frauenfußballmannschaften existierten, die sich neben dem Training auch in Vergleichswettkämpfen betätigten.

Dennoch war die Entwicklung laut der Beschlussvorlage sehr unterschiedlich. In den Bezirken Karl-Marx-Stadt, Erfurt, Halle, Cottbus und Berlin führte der jeweilige Bezirksfachausschuss interessante und regelmäßige Punktspielrunden auf Groß- und Kleinfeld sowie Turniere und Pokalwettbewerbe durch, während im Rest der DDR die Frauen sich selbst überlassen wurden. Höhepunkt dieser Beschreibung war die Aussage des DFV der DDR dass der Volkssport Frauenfußball nicht von den Bezirken weiter zu entwickeln sei. Immerhin räumte der Verfasser des Dokuments ein, dass eine Position wie diese die Entwicklung des Frauenfußballs hemmen und zur Auflösung von Mannschaften führen werde.

Obwohl die Empfehlung das Entwicklungspotenzial von Fußballerinnen in ihrer Republik erkannte und auch Vorschläge zur Handhabung des Frauenfußballsports enthielt – etwa wie man den unkontrollierten Spielbetrieb in den anderen Bezirken und im Ausland in die richtigen Bahnen lenken könne -, wurde der Beschluss in der angedachten Arbeitsberatung mit den Vorsitzenden der BFA am 18.9.1974 letztendlich nicht gefasst. Es ist durchaus denkbar, dass durch so einen Schritt die Entwicklung des weiblichen Fußballsports in der DDR hätte beschleunigt werden können und die Frauen zeitgleich mit der Gründung einer Nationalmannschaft zum westdeutschen Pendant ins internationale Fußballgeschäft eingestiegen wären.

Stattdessen dauerte es weitere vier Jahre, ehe der Frauenfußball in seiner Wettkampftätigkeit und dem damit verbundenen Anspruch auf professionellere Strukturen unterstützt wurde. Mit der Entschließung zum VI. Verbandstages des DFV der DDR am 12.4.1978 in Leipzig wurden – aus der heutigen Sicht zu spät – die Grundsteine für die DDR-Bestenermittlung gelegt: die schon bestehenden Wettkampfformen im Frauenfußball sind zu erweitern und auszubauen. Jeder BFA ist dafür verantwortlich, ab 1979 jährlich die beste Frauenmannschaft zu ermitteln. Dabei sollte die Möglichkeit des Kleinfeldfußballs mit genutzt werden. Ein jährliches Turnier der bezirksbesten Frauenmannschaften um einen Wanderpokal ist kurzfristig anzustreben.

Die erste DDR-Bestenermittlung erfolgte knapp ein Jahr später am 6. Oktober 1979 in Templin. Spielerisch hatten die Fußballfrauen seit 1970 bis zu diesem Zeitpunkt längst enorme Fortschritte gemacht.

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