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Der illegale Spielbetrieb – Damenfußballverbot in der Bundesrepublik
Blickt man in die Vergangenheit, dann wird man irgendwann auf das damals ausgesprochene Frauenfußballverbot der West-Seite stoßen. Es wurde vom Deutschen Fußball-Bund verhängt und steht bis heute in einer sehr kritischen Sicht. Der Ost-Frauenfußball, der 1960 seine Anfänge hatte, war davon unberührt. Das Ganze hatte natürlich auch Einfluss auf die Entwicklung der beiden zum Teil unterschiedlichen Fußballsysteme.

Initiativen wie diese – bei denen u.a. der kaufmännische Aspekt des Damenfußballs in den Vordergrund gehoben wurde – waren der Grund für den sogenannten wilden Spielbetrieb der Fußballerinnen in der Bundesrepublik. Trotz Spiel-, Platz- und Duschverbots des DFB tummelten sich in diesen 15 Jahren die Frauen von West-Berlin bis München auf den Sportplätzen: Wir haben auf einer Wiese trainiert, die einem Bauern gehörte. Und haben uns gewaschen in Viehtrögen, wo die Kühe draus gesoffen haben.

Die aus DFB-Perspektive illegal spielenden Fußballdamen bekamen im August 1957 eine zentrale Unterstützung durch den Sportausschuss des Deutschen Städtetages. Dort saßen als Mitglieder die Oberbürgermeister der auserwählten Städte, der Statistische Beirat und Gäste sowie Vertreter der Landesverbände und die Hauptgeschäftsstelle. Bereits ab Juni 1957 diskutierte man auf Hinweis des DFB das Aufkommen von Damenfußballspielen in der Bundesrepublik: Nach unserer Feststellung haben seit Herbst 1956 Damenfußballspiele – meist [in] Westdeutschland – [in] Ostholland – in den Städten Essen, Frankfurt a. M., München und Schwenningen stattgefunden. Die Zahl der Zuschauer je Spiel schwankte zwischen 4.000 und 15.000. In den Städten Essen, Frankfurt und München wurden städtische Sportplätze für die Damenfußballspiele zur Verfügung gestellt.

Es ist an die Geschäftsstelle die Frage herangetragen worden, ob nicht der Deutsche Städtetag ebenso wie für Catcher-Veranstaltungen auch für Damenfußballspiele empfehlen sollte, keine städtischen Sport- und Spielplätze zur Verfügung zu stellen.

Im Zuge der Erörterung dieser Frage sollte der Deutsche Sportausschuss auch die Vergnügungssteuer bei Damenfußballspielen diskutieren, wobei es darum ging fest-zustellen, ob ein Fußballspiel von Frauen in Deutschland als Belustigungsobjekt gelte. Dass der DFB den Damenfußball mit Catcher-Veranstaltungen gleichsetzte, bei denen sich möglichst halbnackte Frauen im Schlamm suhlten, ähnelte den Argumenten, die im Laufe der Entwicklung des Frauenturnens vorgebracht wurden. Auch Turnen war anfangs eine männliche geprägte Sportart gewesen. Als Frauen diese für sich eroberten und erste Wettkämpfe und Übungsformen austrugen, gab es gleichfalls Einwände, es handele sich dabei eher um zirkusähnliche Veranstaltungen. Die Auseinandersetzung über den Damenfußball stellte an sich keine Neuheit dar.

Damit sich die Ausschussmitglieder des Deutschen Städtetages gegen die Platzvergabe für die Damen – also das Recht, auf den bestehenden Sportanlagen zu spielen – entschieden, erhielten sie zur Meinungsbildung folgenden Artikel: Der Mediziner Albert Zapp übertrug die Ergebnisse psychologischer und gynäkologischer Studien über die Schädlichkeit von Leistungssport für Frauen auf das Fußballspiel. Mit Hinweisen auf gefühlsmäßige Grenzern für den Frauensport und das Naturgesetz der Geschlechter, das einen Sport wie Fußball für die Frauen nicht vorsehe, lehnte er den Frauenfußball ab. Ein Cartoon brachte Zapps Ausführungen auf den Punkt. Damenfußbalb als Zirkusveranstaltung ähnlich den Frauen-Ringkämpfern, der eigentliche Platz der Frauen – mit der Familie auf der Tribüne statt auf dem Spielfeld.

Der Sportausschuss des Deutschen Städtetages befand auf seiner 12. Sitzung vom 10. bis 11. Juli 1957 in Berlin, dem Vorschlag des DFB nicht nachzukommen. Dabei hatte der DFB sogar versucht, den Deutschen Städtetag unter Druck zu setzen, indem er damit drohte, zukünftig keine größeren Spiele mehr in die hessische Landeshauptstadt zu verlegen, sollte ein angesetztes Damenfußballspiel nicht abgesagt werden. So erhielten die Fußball spielenden Frauen trotz des anhaltenden DFB-Verbots erstmalig Unterstützung von offizieller Seite. Die Reaktionen auf diesen Beschluss des Sportausschusses waren in den Medien bundesweit zu vernehmen. Die Sendeanstalten des BR, SWR, WDR, NDR sowie des SR berichteten in 18 nachgewiesenen Fernsehbeiträgen über die Anfangszeit der sogenannten ersten Länderspiele. Dabei schafften es die Fußballerinnen zwischen 1955 und 1957 sogar in fünf Ausgaben der Tagesschau. Letztlich variierten die Beiträge vom Nachrichtenformat bis zur Präsentation eines Aprilscherzes. Mit ihrer Entscheidung hatten die Verantwortlichen des Deutschen Städtetages dem DFB einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der Kölner Stadtanzeiger gab am 12. Juli 1957 die Aussage des Sportausschuss-Vorsitzenden Senator Wolters aus Bremen sinngemäß mit den Worten wieder, dass man nicht berechtigt sei, als Schiedsrichter in dieser Entscheidung zu fungieren. Allerdings empfahl er den Städten und Gemein den, die öffentlichen Sportplätze nicht für Damenfußballspiele zu sperren. Im West- Berliner Tagesspiegel war zu lesen: Dem Deutschen Städtetag ist es zu verdanken, dass morgen (10.30 Uhr) im Mommsenstadion ein Damen-Fußballländerkampf Deutsch-land gegen Holland stattfindet. Die Oberbürgermeister haben nämlich im Hinblick auf das Grundgesetz empfohlen, städtische Sportanlagen für Damen-Fußballspiele nicht zu sperren. Deshalb konnte auch Charlottenburgs Sportamtsleiter Fredy Götze die Benutzungsgenehmigung für das Mommsenstadion nicht verweigern.

Die vielstimmige Berichterstattung war dann auch Grundlage der 13. Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Städtetages im Januar 1958. In der Zwischenzeit nahmen die Fußballerinnen ihr junges Grundrecht auf Gleichberechtigung, das die Bundesregierung ausarbeitete und am 1. Juli 1958 zum Gesetz ernennen sollte, wahr. Die Entwicklung des westdeutschen Damenfußballs sorgte sogar international für Aufsehen, wie folgendes Schreiben zeigt: Wie uns der DDFB mitteilt, haben mehrere wilde Vereine und deren Manager in der letzten Zeit sogenannte „Länderspiele durchgeführt – es wurden hier vor allem die Herren Thessnow aus Mönchen-Gladbach und Floritz aus München genannt – und damit dem Damenfußball in aller Welt kaum gut zumachenden Schaden zugefügt.

Da die erhebliche Gefahr von Wiederholungsversuchen besteht, bitten wir Sie, alle deutschen Stadtverwaltungen und ihre Sportämter davor zu warnen und sie darauf hinzuweisen, dass alle in Deutschland durchgeführten Spiele auf nationaler Ebene der Genehmigung des DDFB und solche auf internationaler Basis unserer schriftlichen Genehmigung bedürfen.

Da auch naturgemäß alle deutschen Städte an einer Sauberhaltung des deutschen Sports interessiert sind, hoffen wir keine Fehlbitte getan zu haben und sagen Ihnen schon jetzt für Ihre Bemühungen unseren aufrichtigen Dank.

Dieser sehr deutliche Brief der International Ladies Football Association aus Großbritannien, die sich 1957 gegründet hatte, zeigte dass sie die Damenfußballbewegung in Deutschland als Affront gegen ihren Sport sahen. Hintergrund waren die Umstände der Spiele, die aus ihrer Sicht einem Volksfest ähnelten und dem internationalen Damenfußball schadeten.

Zu Punkt 6; Städtischehe Spiel- und Sportplätze für Damenfuflball
Herr Oel berichtet gemäß Torbarloht H 1296.

In der Aussprache weist Herr Relnert darauf hin, dass der Deutsche Fußballbund der Stadt Frankfurt/Main gedroht habe, keine größeren Spiele mehr nach Frankfurt zu legen, wenn nicht ein derzeit angesetztes Damenfußballspiel abgesagt würde. Im Gegensatz hierzu steht die Mitteilung von Herrn Zimmer, dass in Südbayern bereits vier bis fünf Oberliga-Vereine dazu übergegangen sein sollen, Damenfußballabteilungen zu gründen.

Herr Frank unterstützt den Hinweis von Herrn Keim, dass die Entwicklung daraufhin beobachtet werden müsse,.ob es sich bei den Damenfußballmannschaften um Amateur- oder sog. Profi-Spieler handele.

Der Ausschuss sieht keine Veranlassung, den Städten zu empfehlen, für Damenfußballspiele keine städtischen Sport- und Spielplätze zur Verfügung zu stellen. Auch die steuerliche Behandlung solcher Spiele müsse der Gemeinde im Einzelfall Oberlassen bleiben.

Zu Punkt 7; Kommunale Haftpflicht auf städtischen Spiel- und Sportanlagen
Frau Dr. Rodermund berichtet über Fragen der kommunalen Haftpflicht auf städtischen Spiel- und Sportanlagen aus der Sicht des Allgemeinen Kommunale! Haftpflichtschaden-Ausgleichs – AKHA.

Der Deutsche Städtetag stellte sich nicht auf die Seite des DFB und gestattete vielen Frauenmannschaften die Nutzung städtischer Sportanlagen.

Der Sportausschuss des Deutschen Städtetages blieb aber trotz der anhaltenden öffentlichen Kritik, v. a. seitens des DFB, bei seiner Haltung: Herr Oel berichtet gemäß Vorbericht H 2417. Er schlägt vor, an dem Beschluss des Sportausschusses anlässlich seiner 12. Sitzung am 10./11.7.1957 in Berlin festzuhalten. Über die Frage der Förderung des Frauenfußballs habe der Sportausschuss seiner Ansicht nach nicht zu entscheiden. Das Vorgehen des Deutschen Fußballbundes gegenüber der Stadt Krefeld (vgl. Mitteilung in der Zeitung „Rheinische Post“, Ausgabe Krefeld, herausgegeben am 3.11.1956) könne jedoch nicht gutgeheißen werden. Der Sportausschuss sieht auch nach erneuter Überprüfung keine Veranlassung, den Städten zu empfehlen, für Frauen-Fußballspiele keine städtischen Spiel- und Sportplätze zur Verfügung zu stellen.

Bis in die 1960er Jahre hinein wurde versucht, den inoffiziellen, aber erfolgreichen Spielbetrieb der Frauen mit allen Mitteln zu unterbinden. Ein damaliger DFB-Mitarbeiter bestätigte noch 1995 in einem Interview mit der Sportjournalistin Beate Fechtig, dass sie diese Manager, die zu jener Zeit mit brüstewackelnden Frauen Geld verdienen wollten, ablehnten. Die Spielerinnen selbst versuchten vielerorts, mit Training und Fleiß gegen diese Meinung vorzugehen. Um das Verbot zu umgehen, spielten und trainierten sie, manche bis zu dreimal pro Woche, abseits der Sportplätze, etwa in privaten Gärten oder auf Schulhöfen. Zentren des westdeutschen Damenfußballs war und blieben bis 1970 das Ruhrgebiet, Hamburg und Berlin.

Zusätzlich stärkten die Diskussionen in der westdeutschen Sportwissenschaft den Damen den Rücken. Die Sportpädagogin Gisela Bentz, die in den 1950er Jahren an der Universität Bremen lehrte, wies z. B. darauf hin, dass Frauen, bevor sie wie heute in luftdurchlässiger und manchmal knapper Kleidung auf dem Rasen, in der Halle oder im Wasser spielen und trainieren konnten, für dieses Recht kämpfen mussten. Als Beispiele dafür nannte sie das erste öffentliche Schwimmfest 1885 in Hamburg und das erste Leichtathletik-Sportfest in Berlin 1904. In Hamburg hatten die Veranstalter Frauen nur unter der Bedingung teilnehmen lassen, dass sie in weiten, faltigen Gewändern zum Brustschwimmen gingen und das Rückenschwimmen gänzlich vermieden. Die aktuelle Diskussion zum Damenfußball in der Bundesrepublik sah sie – 70 Jahre nach diesen mühevollen Anfängen – daher sehr kritisch: Denkt nur an die Frage des Fußballspieles für Frauen! Sollen Frauen und Mädchen Fußball spielen? Wenn wir „Nein“ sagen, bezichtigt man uns später nicht der gleichen Rückständigkeit, die wir den Veranstaltern des Schwimmfestes von 1885 vorwerfen müssen?

Bentz’ Zeilen von 1960, die im Sportspiegel der Frau abgedruckt wurden, waren ein Plädoyer für die Eroberung der Leibesübungen durch das weibliche Geschlecht. Kolleginnen wie Liselott Diem wiesen zusätzlich darauf hin, dass die medizinische Begutachtung des deutschen Frauensports, v. a. aus der Sicht der Gynäkologie, mittlerweile überholt war. Letztlich setzte sich auch in den Sportwissenschaften eine Sichtweise durch, die dem Argument körperlicher Defizite von Frauen als Ausschlussgrund für einzelne Sportarten mehr und mehr den Wind aus den Segeln nahm: Bei der Trainierung des Willens besteht aber keine so ausgeprägte Sexualdifferenz wie bei der Trainierung der Kraft. Eine trainierte Frau hat also bei etwa gleichem Willenszuwachs wie der Mann nach dem Training einen relativ schwächeren Körper zur Verfügung.

Trotz dieser Entwicklungen versuchte der DFB weiterhin, mit seinen medizinischen Stellungnahmen die Ansätze des Damenfußballs zu unterbinden. Bei einer Beiratssitzung am 15. April 1961 wurde der Beschluss des Verbots abermals bekräftigt. Der Hessische Fußballverband hatte angefragt, wie es mit der Aufnahme von Damen in Vereinen sei. Mit dem Verweis auf die DFB-Beiratsbeschlüsse vom 16. November 19 5 7 und 30. Januar 1958 blieb es bei dem Verbot der Bildung von Damenfußballabteilungen und der Vergabe von Spielplätzen an Frauen, da die Frage des Damenfußballs heute längst nicht mehr so akut sei, wie damals zur Zeit der Beschlüsse, weil sich das ganze Unternehmen des Damenfußballs inzwischen weitgehend totgelaufen habe. Der Beschluss solle zwar in Kraft bleiben, doch sei es das Beste, die ganze Angelegenheit möglichst nicht mehr so groß aufzugreifen, sondern sie zu bagatellisieren. Auf Vorschlag von XXXX schloss sich der Beirat dieser Auffassung an.

Indes verkannte der DFB-Beirat bei dieser Sitzung im April 1961 völlig die historische Realität, denn zu dieser Zeit zog der Damenfußball weiter in Form von Ländervergleichen erfolgreich und gestärkt durch die Bundesrepublik. Die DFB-Funktionäre gingen mit ihrer Entscheidung, den bestehenden Spielbetrieb zur Bagatelle zu erklären, vielmehr den Weg des geringsten Widerstandes. Die Fußballerinnen auf diesem Weg vollständig zu ignorieren – bis 1969 befasste sich der Beirat nicht mehr mit dem Thema Damenfußball -, bedeutete für die damaligen DFB-Verantwortlichen ein Armutszeugnis. Wie die Berichterstattung in den öffentlich-rechtlichen Medien belegte, waren die Damen in der Bundesrepublik sehr wohl aktiv. Auch der Hinweis auf die internationale Entwicklung des Damenfußballs durfte hier nicht fehlen.

Ein Sinneswandel setzte beim DFB scheinbar bei einer Sitzung im November 1969 ein, auf der ein namentlich nicht bekannter Verbandsfunktionär den DFB über die Aktion zweiter Weg informierte. Diese hatte zur Folge, dass in den 1960er Jahren immer mehr Frauen den Vereinen seines Landesverbandes mit dem ausdrücklichen Wunsch beigetreten waren Fußball zu spielen. Den infolgedessen bestehenden Zwiespalt, zwischen den DFB-Bestimmungen zum Verbot und einem neuen verbandskontrollierten Damenfußball zu entscheiden, trug er dem Beirat nun vor: XXXX schlug vor, das Thema Frauenfußball erneut zu überprüfen, und zwar unter Hinzuziehung von Sachverständigen, Medizinern, Pädagogen und Frauen. Dem stimmte der Beirat zu und beauftragte Hansen zusammen mit XXXX eine kleine Kommission zu bilden, die über diese Fragen beraten und dem Beirat die Ergebnisse ihrer Arbeit zu gegebener Zeit unterbreiten sollten.

Damit wurden im November 1969 – fast genau 14 Jahre nach dem Bundestagsbeschluss zum Verbot – die Weichen für einen vom Verband tolerierten und organisierten Damenfußball gestellt. In der DDR hatte man inzwischen die ersten Frauenmannschaften in den Betrieben gegründet.

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